Satzung

1. Einleitung

Der Bayerische Jugend-Ring heißt kurz: BJR
Es gibt ihn seit dem Jahr 1947.
Im BJR haben sich die Jugend-Organisationen in Bayern zusammen geschlossen.

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Der BJR setzt sich für die Interessen von jungen Menschen in Bayern ein. 

Dabei ist wichtig: Alle Kinder und Jugendlichen dürfen mitmachen.
Zum Beispiel:

  • Mädchen, Jungen und alle mit anderem Geschlecht  
  • Kinder mit Eltern aus Deutschland und Kinder mit Eltern aus einem anderen Land  
  • Kinder mit verschiedener Haut-Farbe
  • Kinder mit verschiedenem Glauben
  • Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung
  • Reiche und arme Kinder
  • Kinder mit verschiedener Schul-Bildung
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Alle respektieren sich.
Alle gehen gut miteinander um.
Niemand darf schlecht behandelt werden.
Niemand darf sexuell missbraucht werden.

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dass unterschiedliche Menschen sich besser verstehen.
Sie erkennen:
 Wir sind ja gar nicht so verschieden wie gedacht!
Alle Menschen sind gleich und haben die gleichen Rechte.
Alle gehören dazu.

Dazu sagt man auch: Inklusion.

2. DIE RECHTS-FORM VOM BJR

Im BJR haben sich die bayerischen Jugend-Organisationen freiwillig zusammen geschlossen. Und der BJR ist auch Träger der öffentlichen Jugend-Hilfe. Damit hat der BJR auch Aufgaben, die eigentlich der Staat hat.

4_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Gesetzbuch

Deshalb handelt der BJR öffentlich-rechtlich.
Und nicht privat-rechtlich wie ein Verein.
Deswegen hat der Staat die Aufsicht über den BJR.
Das heißt:

Das Bayerische Sozial-Ministerium prüft:
ob der BJR seine Aufgaben richtig macht.
Das Bayerische Finanz-Ministerium
gibt das Geld und prüft:
ob das Geld richtig verwendet wird.

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6_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Geld

Der BJR hat die staatliche Aufgabe: junge Menschen zu unterstützen.
Das ist gesetzlich geregelt.
Es steht im Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht.
Der BJR macht die Aufgaben von einem Landes-Jugend-Amt.

4_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Gesetzbuch
3. WICHTIGE AUFGABEN VOM BJR

Der BJR setzt sich für die Interessen von jungen Menschen in Bayern ein.

Der BJR möchte keinen Geld-Gewinn machen.
Das Geld wird für ganz bestimmte Aufgaben ausgegeben.
Die Aufgaben sind hier aufgeschrieben.

Der BJR setzt sich politisch für die Jugend in Bayern ein.
Er arbeitet mit Verbänden, öffentlichen Stellen und Einrichtungen zusammen.

Kinder und Jugendliche sollen sich zu selbst-bestimmten und friedlichen Menschen entwickeln.
Dabei unterstützt der BJR mit seinen Angeboten.
Denn es ist wichtig für junge Menschen:

sich zu treffen, sich auszutauschen und gemeinsam Sachen zu machen.

Und etwas zu lernen.
Das ist anders als in der Schule.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom BJR möchten die jungen Menschen aufklären und stärken.

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8_Menschen_im_Gespraech

Deshalb ist der BJR für junge Menschen wichtig:

  • Die jungen Menschen bestimmen selbst: was sie machen möchten.
  • Sie lernen, dass sie gebraucht werden.
  • Jeder bringt sein Wissen und seine Fähigkeiten ein.
  • Sie werden selbst-ständiger.
  • Sie übernehmen Verantwortung.
  • Sie nehmen Rücksicht auf andere.
  • Sie schützen die Natur und Umwelt. 
9_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Kinder

Der BJR ist welt-weit vernetzt.
Er arbeitet mit anderen Organisationen aus verschiedenen Ländern zusammen.
Es ist wichtig:

Dass sich junge Menschen aus verschiedenen Ländern
kennen lernen und Freundschaften schließen.
Sie sollen voneinander lernen und sich gut verstehen.
Das ist gut für den Frieden in der Welt.

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Der BJR unterstützt die Bildung bei seinen Mitgliedern.
Das sind die Jugend-Organisationen in Bayern.
Damit sie ihre Aufgaben gut machen können.
Der BJR bietet Weiter-Bildungen an, macht Veranstaltungen und vernetzt die Mitglieder untereinander. Damit sie ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen.

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Der BJR prüft:
Welche Angebote es für junge Menschen in den Gemeinden geben muss.
Der BJR unterstützt die Gemeinden bei ihren Angeboten für junge Menschen.

12_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Ort
4. DIE GLIEDERUNG

Die Gliederung vom BJR muss man sich wie eine Pyramide vorstellen.
An der Spitze steht: der BJR.
Das ist der Name für alle Jugend-Organisationen in Bayern.
Die Jugend-Organisationen sind eingeteilt in:

  • Bezirks-Jugendringe
  • Kreis-Jugendringe
  • Stadt-Jugendringe
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Es gibt insgesamt 103 Jugendringe überall in ganz Bayern.
Die Jugendringe gehören zum BJR.
Jeder Jugendring kann aber seine Aufgaben meist selbst bestimmen.
Wenn die Jugendringe aber rechtliche Sachen machen.

Zum Beispiel: Verträge abschließen.
Dann handeln sie nicht für sich.
Sondern sie sind dann Stell-Vertreter vom BJR-Präsidenten.
Der Präsident oder die Präsidentin ist für den BJR verantwortlich.
Er oder sie macht das als Haupt-Beruf.
Insgesamt fast 3-Tausend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten für den BJR in ganz Bayern.

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Jeder Jugendring hat:

a) eine Geschäfts-Stelle mit einem Geschäfts-Führer und Mitarbeitern
b) eine Voll-Versammlung
c) einen Vorstand

a) Die Geschäfts-Stellen

Jeder Jugendring hat eine Geschäfts-Stelle. 
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort helfen bei allen Sachen rund um die Jugendarbeit. 

Der BJR hat die Geschäfts-Stelle in München. 
Sie unterstützt die Jugendringe besonders dabei: 

  • bei rechtlichen Fragen 
  • bei allen Fragen rund ums Geld 
  • bei Fragen zu den Mitarbeitern
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Damit sorgt die Geschäfts-Stelle dafür:

Damit sorgt die Geschäfts-Stelle dafür:

Dass die Jugendringe ihre Arbeit für junge Menschen

sicher und mit guter Qualität machen 

16_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Daumen_hoch

Die Jugendringe sollen sich für die jungen Menschen
in ihrem Ort einsetzen.
Sie sollen in ihrem Ort das anbieten:
was die Kinder und Jugendlichen dort brauchen.

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Die Geschäfts-Stellen von den Jugendringen helfen zum Beispiel dabei:

  • Anträge für Geld-Hilfen zu schreiben.
  • Einen Jugend-Treff umzubauen, damit auch Jugendliche mit Behinderung gut mitmachen können. Die Zusammen-Arbeit mit einer Schule zu planen.
  • Freizeit-Angebote zu planen, wo alle mitmachen können.
  • Dass Jugend-Verbände gut beraten werden, um gute Jugendarbeit zu machen.
  • Reisen und Treffen mit Jugendlichen aus aller Welt zu planen.
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b) Die Voll-Versammlung

Die Voll-Versammlung ist ein Treffen von den Jugend-Verbänden und Jugend-Gruppen. 
Jeder Jugendring macht eine Voll-Versammlung. 
Es sind aber nicht alle Mitglieder dabei. 
Die Vertreter und Vertreterinnen werden vorher gewählt. 
Sie dürfen auch abstimmen.

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In der Voll-Versammlung sind:

  • Mitglieder, die abstimmen dürfen.
  • Mitglieder, die nicht abstimmen dürfen.
  • Gäste, die eine Rede halten.

Die Voll-Versammlung ist 2-mal im Jahr. Wenn Jugend-Verbände oder Jugend-Gruppen nicht regelmäßig bei der Voll-Versammlung sind: Dann dürfen sie nicht mehr abstimmen.

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Die Voll-Versammlung bestimmt:

  • die wichtigsten Arbeits-Aufgaben von einem Jugendring.
  • welche Aufgaben der BJR für die Stadt, den Landkreis oder den Bezirk machen soll.
  • was der Vorstand tun muss.
  • das Jahres-Programm.
  • den Haushalts-Plan.
    Im Haushalts-Plan steht: wie viel Geld es gibt. Und wofür es verwendet wird.
21_Lebenshilfe_f#U00fcr_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._To_Do_Liste

Die Voll-Versammlung wählt:

  • den Vorstand
  • die Rechnungs-Prüfer
  • einzelne Personen.

Die Voll-Versammlung überprüft:

  • den Jahres-Bericht
  • die Jahres-Rechnung.

Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder da sein, die auch abstimmen dürfen.
Nur dann darf die Voll-Versammlung abstimmen.
Wenn zu wenige Mitglieder da sind: dann darf nicht abgestimmt werden.

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c) Der Vorstand

Die Mitglieds-Verbände wählen Personen aus.
Diese Personen sitzen im Vorstand.
2 Jahre lang.
Sie arbeiten ehren-amtlich.
Das heißt: ohne Lohn.

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Der Vorstand berät und entscheidet:

  • Wie die Jugendarbeit und Jugend-Politik gemacht werden muss.
  • Wie viel Geld wofür ausgegeben werden kann.

Die Voll-Versammlung bestimmt: was der Vorstand tun muss.
Der Vorstand bestimmt einen Geschäfts-Führer oder eine Geschäfts-Führerin.
Diese Person ist in der Geschäfts-Stelle verantwortlich für:

  • das Geld
  • die Mitarbeiter
  • die Arbeit in der Geschäfts-Stelle. 

Der Vorstands-Vorsitzende vertritt den Jugendring in dem Gebiet, wo der Jugendring ist: in der Stadt oder im Kreis oder im Bezirk.

Rechtliche Sachen muss aber der Landes-Vorstand vom BJR erlauben.
Zum Beispiel: Verträge abschließen.

Der Landes-Vorstand ist der Vorstand vom BJR.
Für ganz Bayern.
Er hat die Verantwortung für den gesamten BJR mit allen Jugendringen.
Er muss darauf achten: Alle Jugendringe müssen sich an die Regeln halten.

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5. WIE KÖNNT IHR MITGLIED WERDEN IM BJR?

Ihr könnt Mitglied werden, wenn ihr eine Gruppe seid:

  • Ihr seid mehrere junge Menschen.
  • Ihr seid jünger als 27 Jahre.
  • Ihr macht Sachen, wo andere junge Menschen mitmachen können.

 

Zum Beispiel:

  • Jugend-Treff
  • Film-Werkstatt
  • Tanz-Gruppe
  • Musik machen
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Es können sich auch mehrere Gruppen zusammen tun:
sie sind dann zusammen ein Verband.
Es gibt auch Dach-Verbände.
Das sind mehrere Verbände, die zusammen arbeiten.

Ihr braucht kein Verein zu sein.
Es reicht: Wenn ihr gemeinsam entscheidet:
Ihr wollt Jugendarbeit machen.

Aber ihr braucht eine Ordnung.
Das sind Regeln: wie ihr eure Jugendarbeit macht.
Ihr müsst die Regeln genau aufschreiben.
Und alle von euch müssen damit einverstanden sein.

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Das heißt: gleiche Werte und Ziele wie der BJR haben.
Ihr dürft keine Partei sein.
Ihr dürft keine Partei unterstützen.
Ihr müsst demokratisch sein.
Das heißt zum Beispiel:
Jeder von euch muss mitentscheiden dürfen: welche Aufgaben ihr macht. Die Mehrheit von euch muss damit einverstanden sein.

Wenn ihr mit einem Erwachsenen-Verein zusammen arbeitet: Dann müsst ihr Regeln haben, wo steht: Ihr bestimmt selbst:

  • Welche Sachen ihr macht.
  • Wofür ihr das Geld für die Jugend-Gruppe verwendet.
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Eure Jugend-Gruppe muss einen Antrag stellenum Mitglied im BJR zu werden.
Und eure aufgeschriebene Ordnung mit abgeben.
Euer Leiter oder Vorstand muss das tun.
Bei dem Stadt- oder Kreis-Jugendring in eurem Ort.
Oder beim Bezirks-Jugendring.
Die Voll-Versammlung von diesem Jugendring entscheidet: ob sie euren Antrag an den Landes-Vorstand vom BJR weiter gibt.
Der Landes-Vorstand entscheidet dann: ob ihr Mitglied werden dürft.

Wenn ihr eine Gruppe seid und in einem Verband seid: Und dieser Verband ist Mitglied im BJR. Dann seid ihr auch Mitglied im BJR. Ihr müsst dann keinen Antrag mehr stellen.

25_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Regeln
6. RECHTE UND PFLICHTEN ALS MITGLIED

Alle Mitglieder dürfen und müssen in den Versammlungen vom BJR mitmachen. Wenn Jugend-Verbände oder Jugend-Gruppen mehr als 3-mal bei der Voll-Versammlung fehlen: Dann dürfen sie nicht mehr abstimmen. Man kann aber wieder einen Antrag stellen: dass man wieder abstimmen möchte.

Von allen Jugend-Gruppen und Jugend-Verbänden wird erwartet:
Alle sollen sich respektieren.
Und mit den anderen Mitgliedern gut zusammen arbeiten.

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Jede Jugend-Gruppe und jeder Jugend-Verband kann jederzeit aus dem BJR austreten.
Dazu muss man einen Antrag stellen.
Die meisten Jugendlichen von der Gruppe oder vom Verband müssen damit einverstanden sein.
Der Austritt ist erst nach einem halben Jahr wirksam.
Die Jugendarbeit muss bis dahin noch weiter gemacht werden.
Wenn eine Jugend-Gruppe oder ein Jugend-Verband länger als 2 Jahre nicht im BJR mitmacht:
Dann ist die Mitgliedschaft zu Ende.

29_Lebenshilfe_für_Menschen_mit_geistiger_Behinderung_Bremen_e.V._Kalender

Wenn es eine Jugend-Gruppe oder einen Jugend-Verband nicht mehr gibt: Dann ist die Mitgliedschaft auch beim BJR zu Ende.
Wenn eine Jugend-Gruppe oder ein Jugend-Verband schwer gegen die BJR-Regeln handelt
Dann kann man aus dem BJR geworfen werden.
Der Landes-Vorstand oder die Voll-Versammlung vom BJR entscheidet darüber.

Übersetzung in Leichte Sprache: Verena Reinhard
Geprüft von Menschen mit Lern-Schwierigkeiten: www.einfachverstehen.de
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Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Leichte-Sprache-Zeichen: © Inclusion Europe